Um eine Privatsphäre zu gewährleisten, kann der Aufbau
mit einer Gardine vom Führerhaus gtrennt werden. Alle Fenster
im Aufbau besitzen ein Fliegengitter und ein blickdichtes Rollo.
Über dem Führerhaus befindet sich der Alkoven. Hier finden bis zu 2
Personen Platz zum Schlafen.
Bei einem Aufenthalt in den Alkoven (Schlafraum über dem Fahrerhaus) ist lt. OLG
Hamm bei einem Unfall ein Selbstverschulden des Liegenden anzurechnen, wenn er
sich verletzt. (Az. 9U174/95).
Achtung !!! Aus diesem Grund ist in den Fahrzeugen der Aufenthalt in den Alkoven
während der Fahrt verboten.